Energieausweis

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen für Häuser, die vermietet oder verkauft werden sollen, Energieausweise vorgelegt werden.

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Diese Ausweise können auf Basis des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs ausgestellt werden.

Bei dem so genannten Verbrauchspass wird der Ausweis auf Basis der tatsächlich in dem Haus verbrauchten Energiemenge ausgestellt. Hierfür werden die Abrechnungen des Energieversorgers oder des Heizöllieferanten der letzten 3 zusammenhängenden Jahre benötigt. Nach einer Witterungsbereinigung werden die Daten in den Ausweis übernommen.

Alternativ kann ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Hierbei wird, wie auch beim Neubau üblich, der Energiebedarf rechnerisch ermittelt. Hierzu werden unter anderem Angaben zu den Bauteilen (Dämmstandard) und zur Heizungsanlage benötigt.

Liegen für ältere Fertighäuser noch die Originalzeichnungen und eventuell auch die Baubeschreibung vor, kann in der Regel nach telefonischer Abstimmung weiterer Details ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Sind Modernisierungsmaßnahmen an dem Haus geplant, bietet es sich an, zunächst eine Energieberatung oder Schwachstellenanalyse durchzuführen. Der Energieausweis kann dann ein Ergebnis dieses Termins sein.

Die Energieausweise haben eine Geltungsdauer von 10 Jahren.